Beratungsangebot der Rechtsanwaltskanzlei Sautter:
Patientenrecht
Sind Sie schon auf der sicheren Seite?
Ich informiere Sie über die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten
für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit.
Beratung und Hilfestellung zu Fragen rund um die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
sowie deren Erstellung.
Ich biete Ihnen ausführliche Informationen und persönliche Gespräche zur Auseinandersetzung
mit Ihren Wünschen und Ihrem konkreten Bedarf. Umfassend alles aus einer Hand:
- Vorsorgevollmacht
- Kontovollmacht
- Betreuungsverfügung
- Sorgerechtsverfügung
- Patientenverfügung
- Organspende
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine schriftlich abgefasste Verfügung in der genau steht was man
will und was man nicht will. Sie stellt sicher, dass der Patientenwille in jedem Fall
umgesetzt wird – auch dann, wenn man sich nicht mehr äußern kann. Jede oder jeder
Volljährige kann sie verfassen und jederzeit auch formlos widerrufen.
Wie häufig sind Patientenverfügungen?
Inzwischen haben wohl mehr als 60 Prozent der Patientinnen und Patienten
in den Krankenhäusern eine derartige Verfügung. Auch in den Palliativstationen
liegen bei einem Drittel bis zur Hälfte der Fälle Patientenverfügungen vor.
Was, wenn der Patient seinen Willen nur mündlich geäußert hat?
Wenn Betroffene in Gesprächen klar und deutlich artikuliert haben, dass sie bestimmte
Maßnahmen ablehnten, dann sieht das Gesetz dies „genauso als rechtswirksam ein wie
eine schriftliche Patientenverfügung“. Allerdings hat eine schriftliche Verfügung
eine klare Aussage. Vor allem wenn sie die Angehörigen nicht einig sind, was der
Patient nun genau wollte und was nicht, dann kann so ein Streit zu einem jahrelangem
Hin und Her führen und der Patient hängt, obwohl er das eben gerade nicht wollte z.B.
ewig an den Maschinen (Magensonde oder Beatmungsgerät).
Muss eine Patientenverfügung geheim bleiben?
Im Gegenteil, Angehörige sollten auf jeden Fall Kenntnis davon haben. Wenn man
in der Handtasche der Oma oder Mutter im Krankenhaus, nachdem sie ins Koma gefallen
ist, eine Patientenverfügung findet und sagt, dass wusste ja keiner“, ist das der
schlechteste Fall. Für den betreffenden Menschen muss ein Vertreter handeln, „und
das sollten die wissenden Angehörigen sein, nicht die überraschten Angehörigen“.
Worauf sollten Betroffene grundsätzlich achten?
Das wichtigste ist eine gesundheitliche Vorausplanung der Betroffenen. „Das heißt
nichts anderes, als sich mit seinen engsten Vertrauten, sei es Familie oder Freunde,
über das eigene Lebensende auszutauschen, damit möglichst viele Situationen und
Abläufe geregelt sind, etwa auch die Frage, wo man am Ende untergebracht sein will.
Dies sollte dann schriftlich niedergelegt werden.
Welche Rolle spielt eine Vollmacht?
Sie ist noch wichtiger als die Patientenverfügung. Das heißt, wenn ich schon
mit meinen Angehörigen spreche, muss ich mir auch überlegen, wer vertritt mich
später?“ Für Betroffene geht es dabei um die Klärung der Frage, „wer übernimmt
die schwere Aufgabe durchzusetzen, dass ich gegebenenfalls durch das Beenden
einer künstlichen Leidensverlängerung mit Maschinen sterben darf?“
Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail und vereinbaren einen
Termin mit mir. Gerne komme ich auch zu Ihnen nach Hause.